Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting Angebot der KD Investment & Consulting GmbH an die Aktionäre der NSI Asset AG
Disclaimer – Rechtliche Hinweise:
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der KD Investment & Consulting GmbH (die "Bieterin") zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot und Delisting Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der NSI Asset AG nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") und dem Börsengesetz ("BörsG") (das "Delisting-Übernahmeangebot") vorgesehen ist.
Aktionäre der NSI Asset AG (die "Zielgesellschaft") werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot enthalten.
Auf dieser Internetseite finden Sie die am 13.03.2024 veröffentlichte Angebotsunterlage, die
detaillierte Bestimmungen und Bedingungen des Angebots enthält, die Veröffentlichung der
Entscheidung der Bieterin vom 02.02.2024 zur Abgabe des Delisting-Übernahmeangebots
gemäß § 34 und § 14 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BörsG, die –soweit
erforderlich – Bekanntmachungen gemäß § 23 WpÜG sowie soweit vorhanden
Pressemitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage am 13.03.2024 gestattet. Sämtliche auf dieser Internetseite insofern
bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich
Informationszwecken und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere jener des
WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei
Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜGAngeV). Das Angebot war nicht
Gegenstand eines Prüf oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder
empfohlen. Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen
übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer Gesetze als der Gesetze
der Bundesrepublik Deutschland.
Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den
Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") werden darauf hingewiesen,
dass das Angebot bzw. das Delisting-Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft
abgegeben wurde bzw. wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im
Sinn des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen
Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange
Acts registriert sind. Das Delisting-Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage
der Tier-1-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt
grundsätzlich den Offenlegungs und sonstigen Vorschriften und Verfahren der
Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten
Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Angebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten
Staaten unterliegt, finden diese ausschließlich auf Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz,
Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner
anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Für Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von
Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des
Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei
der Gesellschaft um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die in einem
Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihrer
Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land
als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden
Aktionärs der Gesellschaft haben. Es ist für Aktionäre der Gesellschaft daher unter
Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen
Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder
vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze des Landes ihres eigenen Wohnsitzes,
Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich
Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene
Unternehmen zu zwingen, sich einem in dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen
Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Gesellschaft ergangenen Gerichtsurteil zu
unterwerfen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der
Angebotsunterlagen oder anderer mit dem Angebot und/oder dem Delisting-Angebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der
Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlagen und
andere mit dem Angebot und/oder dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende
Unterlagen dürfen von Dritten nicht in Ländern veröffentlicht, versendet, verteilt oder sonst
wie verbreitet werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlagen oder anderer mit dem
Angebot und/oder dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch
Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Vereinigten Staaten nicht gestattet.
Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die
Angebotsunterlagen oder andere mit dem Angebot und/oder dem Delisting-Angebot im
Zusammenhang stehende Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der
Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder sonst wie verbreiten, es
sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit in und ausländischen Rechtsvorschriften.
Ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf der
Grundlage der Regelungen und Bedingungen des Angebots bzw. wird ausschließlich auf
Grundlage der Bestimmungen des Delisting-Angebots erfolgen. Die weiteren auf dieser
Internetseite bekanntgegebenen Informationen und Unterlagen stellen weder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft noch ein
Angebot zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar; ebenso wenig beinhalten oder bezwecken
sie die Abgabe einer Zusicherung oder die Eingehung einer sonstigen rechtlichen
Verpflichtung durch die Bieterin. Maßgeblich sind ausschließlich die Bestimmungen des
Angebots, wie sie in der am 13.03.2024 veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten sind.
Die Bestimmungen und Bedingungen des Angebots bzw. die Bestimmungen des Delisting-
Angebots können von den auf dieser Internetseite beschriebenen allgemeinen Informationen
abweichen. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bestimmungen des Angebots bzw. des
Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.
Auf dieser Seite werden die weiteren relevanten Mitteilungen zu dem Delisting-
Übernahmeangebot- veröffentlicht.
Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.
Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting Angebot der KD Investment & Consulting GmbH an die Aktionäre der NSI Asset AG
Die KD Investment & Consulting GmbH („Bieterin“) hat am 02.02.2024 ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot und Delisting Angebots (das „Delisting-Übernahmeangebot“)
für alle noch ausstehenden Aktien der NSI Asset AG ("NSI Asset") angekündigt, die zum Zeitpunkt des Angebots nicht bereits von der KD Investment & Consulting GmbH gehalten werden. Am 13.03.2024 hat die Bieterin die Angebotsunterlage
für den Erwerb sämtlicher ausstehenden Aktien der NSI Asset veröffentlicht. Die KD
Investment & Consulting GmbH bietet den verbliebenen NSI Asset-Aktionären eine
Gegenleistung in bar in Höhe von 1.30 Euro je NSI Asset-Aktie an. Die Annahme dieses
Delisting-Übernahmeangebots findet ausschließlich zu den in den Angebotsunterlagen
genannten Bedingungen statt. Die Annahmefrist für das Delisting-Übernahmeangebot endete am 10. April 2024. Die weitere Annahmefrist endete am 29. April 2024
Die Bieterin hat im Rahmen des Delisting-Übernahmeangebot insgesamt (mit den bereits vor
Abgabe des Delisting-Übernahmeangebot gehaltenen Aktien) 801.620 Aktien gesichert. Dies
entspricht ca. 17,04% des Grundkapitals und der Stimmrechte der NSI Asset.
Auf dieser Website finden Sie weitere Informationen über das beendete Delisting-Übernahmeangebot.
Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot